Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Salman & Öztürk GbR NeoGreen für den Handel und Export von Kunststoff-Recyclingmaterialien

§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Salman & Öztürk GbR NeoGreen – nachfolgend „Verkäufer“ – und ihren Geschäftspartnern (ausschließlich B2B).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der Verträge ist der Handel und Export von Kunststoff-Recyclingmaterialien, insbesondere PET, PP, HDPE, sowie weiteren Sekundärrohstoffen in Form von Mahlgut, Regranulat, Ballenware oder ähnlichen Produkten.

§3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Lieferung zustande.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
(2) Zahlungen sind grundsätzlich per Vorkasse zu leisten.
(3) Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu begleichen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB.

§5 Lieferung und Versand
(1) Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk (EXW Incoterms® 2020).
(2) Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
(3) Teillieferungen sind zulässig.

§6 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Kunden über.

§7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.

§8 Qualität, Toleranzen und Materialbeschaffenheit
(1) Bei Recyclingmaterialien gelten handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Geruch, Feuchtigkeit, Verschmutzung und Zusammensetzung als vertragsgemäß.
(2) Mengen- und Qualitätsabweichungen bis ±5 % gelten als zulässig.
(3) Muster, Analysen oder Spezifikationen dienen lediglich der Orientierung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

§9 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu melden.
(3) Reklamationen nach Verarbeitung, Vermischung oder Weiterverkauf sind ausgeschlossen.
(4) Bei berechtigter Reklamation erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachlieferung oder Gutschrift.

§10 Export-, Zoll- und Umweltvorschriften
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Import-, Zoll-, Umwelt- und Abfallvorschriften im Bestimmungsland, insbesondere in der EU und in Asien.
(2) Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Zurückweisungen oder Kosten durch Behörden oder Zollstellen.
(3) Eine Haftung für Regelungen nach der EU-Abfallverbringungsverordnung ist ausgeschlossen.

§11 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.

§12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, Lieferkettenstörungen) entbinden die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist Brühl.

§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Date: 07.02.2026